ERLEICHTERUNG BEIM SPORT! TRAINING- UND ÜBUNGSBETRIEB KÖNNEN WEITERHIN MIT 20 PERSONEN ERFOLGEN!
Es gibt gute Nachrichten! Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.
Training und Übungsbetrieb können weiterhin mit 20 Personen erfolgen. Die Verwirrung und Verunsicherung, die durch die neue Corona-Verordnung vom 19. Oktober ausgelöst worden ist, ist damit beseitigt.
Noch heute soll eine neue Corona-Verordnung Sport verkündet werden, die inhaltlich mit der bisherigen Fassung identisch und um missverständliche Passagen bereinigt sein wird.
Zudem arbeiten wir gerade unter Hochdruck an einem Winterkonzept!
Es gibt gute Nachrichten! Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.
Training und Übungsbetrieb können weiterhin mit 20 Personen erfolgen. Die Verwirrung und Verunsicherung, die durch die neue Corona-Verordnung vom 19. Oktober ausgelöst worden ist, ist damit beseitigt.
Noch heute soll eine neue Corona-Verordnung Sport verkündet werden, die inhaltlich mit der bisherigen Fassung identisch und um missverständliche Passagen bereinigt sein wird.
Zudem arbeiten wir gerade unter Hochdruck an einem Winterkonzept!