Am 31. Mai findet eine ausserordentliche Mitgliederversammlung der TSG Heilbronn statt. Diese wird aufgrund Änderungen der Satzung notwendig.
Beginn ist auf 18.30 Uhr angesetzt, könnte sich aber bedingt durch die vorangehende Hauptausschusssitzung eventuell nach hinten verschieben.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Änderung der Satzung des Vereins (grundlegende inhaltliche Überarbeitung wegen Erweiterung der Tätigkeiten, neuer tatsächlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen)
a) § 2 Vereinszweck (Erweiterung und Präzisierung) Ergänzung Abs. 1 Satz 1: - Förderung der Erziehung (Beispielsfälle) - neu: die Förderung der offenen Jugendarbeit (vorher Satz 5) - neu: die Seniorenbetreuung (vorher Satz 2) - ergänzt: die Pflege der Kunst und der Kultur (z.B. Chorgesang) Ergänzung Abs. 1 Satz 2: - … und der körperlichen Beweglichkeit, auch in Form von Online- oder Hybridkursen. Abs. 1 Sätze 4 und 5 entfallen.
b) Neufassung des § 2 Abs. 2: Erfüllung des Vereinszwecks u.a. durch Bereitstellung von Anlagen, Förderung sportlicher Übungen, Beteiligung an Turnieren und Pflege des Gesangs
c) Abs. 2 a.F. wird Abs. 3, Abs. 3 a.F. wird Abs. 4, Abs. 4 a.F. wird Abs. 5 d) Abs. 5 n.F.: Änderung der Regelung über die Zuständigkeit bei Dienstverträgen u.ä.
e) Abs. 5 a.F. wird Abs. 6
f) Abs. 6 a.F. wird Abs. 7
g) Abs. 8 neu: Bekennung zu den Grundsätzen des Kinder- und Jugendschutzes u.ä.
h) § 3 neu: Vereinsvermögen und Finanzierung Abs. 1 a.F. entfällt Ergänzung Satz 1: Zur Finanzierung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beiträge, Entgelte und Umlagen, …
i) § 15 Mitgliederversammlung Abs. 3 Satz 2 neu: Die Mitgliederversammlung kann auch als virtuelle Versammlung abgehalten werden.
4. Anträge (§15 Abs. 7 der Hauptsatzung)
5. Sonstiges
Anträge, die der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen, müssen mind. 7 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Präsidium (Geschäftsstelle, Hofwiesenstr. 40, 74081 Heilbronn) eingereicht werden.